FRIEDHOF

Wie, wann, was beim Grabhügel oder den neuen Pflegegräbern?

Immer wieder tauchen Fragen zum Grabhügel nach Beisetzungen auf,
wann wird er abgeräumt. Wer macht was? Unser Friedhofsmitarbeiter
räumt in der Regel den Hügel und die darauf liegenden Trauergestecke
nach 8 bis 10 Wochen nach der Beisetzung ab. Es kann aber durch
Krankheit, Urlaub, oder auch witterungsbedingt im Winter zu Verzögerungen
kommen. Möchten Sie die Trauer-Gestecke schon vorher abräumen,
weil sie verwelkt sind, können sie dieses gerne tun. Bitte entsorgen Sie
diese dann auf dem Kompost, am besten getrennt von dem Steckmoos,
Plastik und Schleifen.

Pflanzaktionen auf unserem Friedhof

Die Evangelische Jugend - EvJu - hat auf unserem Friedhof einen gesponserten Walnussbaum gepflanzt. Am 1. Oktober ist die EvJu in acht Gemeinden des Kirchenkreises zu Gast gewesen und hat gesponserte Bäume gepflanzt - so auch auf unserem Friedhof. Das Team von Martin Höft kam um 10.00 Uhr. Nach der Pflanzung hat das Team unsere anwesenden Konfis getroffen und ihnen über die Arbeit und Aktionen der EvJu erzählt. Unsere Konfis hatten Gelegenheit auch ihre Fragen zu stellen.

Trotz Nieselregen waren einige Konfirmanden auf unserem Friedhof und haben Blumenzwiebeln um die Kindergräberfläche gepflanzt. Wir haben Schneeglöckchen, Winterlinge, Krokusse Wildtulpen und Narzissen gepflanzt. Die Insekten werden die frühe Nahrungsquelle dankend annehmen.  Es hat allen viel Spaß gemacht und im Anschluss gab es auch einen kleinen Imbiss. Vielen Dank an Euch, dass ihr uns trotz Regenwetter unterstützt habt!

Schmuck auf Rasengräbern

Auf vielen Rasen- und Rasenreihengräbern befindet sich entgegen der Friedhofsordnung weiterhin Grabschmuck in Form von Vasen, Pflanzschalen und Gestecken. Diese Form von Grabschmuck ist dort nicht zulässig! Derartige Gräber sind für die maschinelle Pflege des Rasens vorgesehen, dem entsprechend sind auch die Kosten kalkuliert. Deshalb dürfen Pflanzschalen und über die Bodenhöhe hinausragende Vasen und Gestecke mit Kunststoffteilen nicht auf diesen Gräbern verwendet werden, da sie das großflächige Rasenmähen verhindern. Der Kirchenvorstand fordert alle, die Rasengräber nutzen auf, solchen Grabschmuck unverzüglich zu entfernen. Sollte das Mähwerk des Rasenmähers durch unzulässigen Grabschmuck beschädigt werden, wird der Kirchenvorstand den Verursacher zur Regulierung des Schadens heranziehen. 

Besuch vom „Bingo Bär“ Michael Thürnau auf unserem Friedhof

Im Rahmen der Jubiläumstour von „Bingo Lotto“ zum 25-jährigen Jubiläum hat Michael Thürnau auch auf dem Friedhof in Wriedel Station gemacht. Im Jahr 2020 hatte Dorlies Völkel eine Förderung bei der „Umweltstiftung Bingo Lotto“ beantragt und bewilligt bekommen. 

Am 06.08.2022 waren Frau Wilmes von der Umweltstiftung, eine ihrer Kolleginnen und Michael Thürnau auf unserem Friedhof und haben sich von der Umgestaltung überzeugt. Sie waren begeistert, was auf unserem Friedhof alles getan wird, um die Insekten und die Vögel zu schützen und zu erhalten. Ganz besonders großartig fanden sie, dass es auch wilde Ecken mit Brennnesseln und langem Gras gibt, auf denen seltene Insekten und Schmetterlinge Fortpflanzungsmöglichkeiten haben. 

Das wir alte Grabsteine nicht teuer entsorgen, sondern als Trockensteinmauer weiterverwenden, wurde als besonders gut befunden. Man könnte auch in den Seitenräumen des Friedhofs mit den alten Grabsteinen Unterschlupfmöglichkeiten für Lurche, Salamander und Blindschleichen bilden. Diesen Vorschlag nehmen wir gerne auf. 

Auch die Vogeltränke und der aufgestellte Bienenstock, sowie die Insektenhotels wurden positiv begutachtet. In den Insektenhotels sind viele Wildbienen eingezogen, das hat Frau Wilmes festgestellt. Ebenso sind die gewerkelten Vogelhäuser aufgefallen, die in der Schwalbenschule von den Grundschulkindern gebastelt wurden. Auch, dass unsere Konfirmanden jedes Jahr bei der Pflanzaktion ihren Beitrag zur Friedhofsgestaltung beitragen, haben Michael Thürnau und Frau Wilmes gerne gehört. 

Nach Abschluss der diesjährigen Pflanzaktion, wird ein Bericht verfasst und an die Umweltstiftung gesendet. Danach hat Frau Wilmes Dorlies Völkel noch eine weitere Förderung in Aussicht gestellt, die beantragt werden kann. Sie soll genutzt werden, um das Projekt der Umgestaltung zu verwirklichen, da der Friedhof sonst keine finanzielle Mittel von außerhalb bekommt und sich nur von den jährlichen Bestattungen trägt.

Der grüne Hahn

Unsere Suidbert Kirchengemeinde in Wriedel hat unter Anleitung des Arbeitsfeldes Umwelt- und Klimaschutz der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers für den Friedhof ein Umweltmanagementsystem aufgebaut und implementiert.

Unsere Kirchengemeinde
  • versteht die Bewahrung der Schöpfung als eine unserer Kernaufgaben
  • wendet zur kontinuierlichen Verringerung der Umweltbelastung ein Umweltmanagementsystem an
  • veröffentlicht regelmäßig einen Umweltbericht
  • läßt das Umweltmanagementsystem und den Umweltbericht regelmäßig begutachten
  • ist eingetragen in das Umweltmanagement-Register der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.

Wir sind berechtigt, das Logo "Der grüne Hahn" in unseren Veröffentlichungen zu verwenden und ein entsprechendes Schild am Friedhof und der Kapelle aufzuhängen.


Den kompletten Umweltbericht können Sie hier lesen:

Friedhofsordnung

Die Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Suidbert-Kirche zu Wriedel wurde am 02.07.2019 vom Kirchenvorstand beschlossen, ist am 25.09.2019 gemäß § 66 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Absätze 2 und 5 der Kirchengemeindeordnung kirchenaufsichtlich genehmigt worden und durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Uelzen Nr. 22 vom 29.11.2019 am 30.11.2019 in Kraft getreten.

Sie können die Friedhofsordnung hier herunterladen:

Friedhofsgebührenordnung

Die Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Suidbert-Kirche zu Wriedel wurde am 02.07.2019 vom Kirchenvorstand beschlossen, ist am 25.09.2019 gemäß § 66 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Kirchengemeindeordnung kirchenaufsichtlich genehmigt worden und durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Uelzen Nr. 22 vom 29.11.2019 am 30.11.2019 in Kraft getreten.

Sie können die Friedhofsgebührenordnung hier herunterladen: